Erklärung zur Barrierefreiheit

Auf dieser Seite finden Sie die Barrierefreiheitserklärungen für verschiedene Online-Anwendungen von uns:

  • Website der Mainzer Mobilität
    Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.mainzer-mobilitaet.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste. 

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Der Internetauftritt ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachstehend aufgeführt.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

    • Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
    • Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreicht.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 19. Mai 2025 überprüft. Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH durchgeführten Selbstbewertung.

    Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben

    Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.mainzer-mobilitaet.de auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte melden Sie die Barriere an unsere Kontaktmöglichkeit: Barriere melden

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Hierzu wenden Sie sich an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.

    Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:

    Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz
    E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
    Telefonnummer. 06131 16-5342
    Homepage: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle
  • App "Mainzer Mobilität"

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre App „Mainzer Mobilität“ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App der Mainzer Mobilität (Mainzer Mobilität: Bus und Bahn), sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Die App ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachstehend aufgeführt.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

    • Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
    • Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreicht.
    • Die Karten sind nicht barrierefrei, können aber ausgeschaltet werden im barrierefreien Modus.


    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 erstellt und zuletzt am 08. Juli 2025 überprüft. Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH durchgeführten Selbstbewertung.

    Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben

    Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten in unserer App auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte melden Sie die Barriere an unsere Kontaktmöglichkeit. Diese ist in der App zu finden unter „Hilfe & Feedback“ und „Brauchen Sie Hilfe oder möchten Sie Feedback zur App geben?“. Alternativ können Sie sich direkt per Mail an appsupport@mainzer-mobilitaet.de melden.

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote in unserer App machen möchten, schreiben Sie uns unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Hierzu wenden Sie sich an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.

    Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:

    Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz
    E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
    Telefonnummer. 06131 16-5342
    Homepage: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle