Die FAQs der Mainzer MobilitätMobilitätswissen von A bis Z

Welche Apps hält die Mainzer Mobilität für mich bereit? Wo kann ich mein Fahrrad günstig und sicher abstellen? Wie erfahre ich so schnell wie möglich von Umleitungen und anderen Änderungen im ÖPNV? Diese und viele weitere Fragen beantworten Ihnen unsere folgenden FAQs.

FAQs zu Bus & Bahn

  • 1. Klasse
    Für eine Fahrt in der 1. Klasse von RMV-Regionalzügen und S-Bahnen ist eine Zuschlagfahrkarte erforderlich. U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse verfügen nicht über 1.-Klasse-Bereiche. Mit einem Seniorenticket Hessen in der Komfort-Variante dürfen Sie auch ohne Zuschlagfahrkarte die 1. Klasse nutzen.
  • 2. Klasse
    RMV-Fahrkarten berechtigen in RMV-Regionalzügen und S-Bahnen grundsätzlich zur Fahrt in der 2. Klasse. Für eine Fahrt in der 1. Klasse ist eine Zuschlagfahrkarte erforderlich. Mit einem Seniorenticket Hessen dürfen Sie auch ohne Zuschlagfahrkarte die 1. Klasse nutzen.
  • Anschlusstickets
    Sie haben eine Zeitkarte und möchten Richtung Rheinhessen, in den Rheingau oder nach Frankfurt weiterfahren? Kein Problem: Wir bieten Ihnen Anschlussfahrkarten zu all diesen Destinationen – natürlich zu ermäßigten Preisen.
  • Automaten (Fahrausweisautomaten)

    Mit unseren Automaten bieten wir Ihnen an einigen Haltestellen einen 24-Stunden-Service ohne Anstehen. Dort erhalten Sie alle Fahrausweise – auch Wochen- und Monatskarten. Natürlich bekommen Sie an den Fahrausweisautomaten auch Fahrausweise unserer Verbundpartner Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) – auch bequem mit EC-Karte.

    Eine Auflistung aller Fahrausweisautomaten finden Sie unter Verkaufsstellen. Bitte beachten Sie, dass an Automaten in den Bahnhöfen keine Sammelkarten erhältlich sind.

     

    Im Fall einer Automatenstörung
    Ist ein Fahrkartenautomat defekt und im Stations- oder Haltestellenbereich keine weitere Kaufmöglichkeit (ein anderer Fahrkartenautomat oder eine Vertriebsstelle) vorhanden, müssen Sie – wenn möglich – im Fahrzeug eine Fahrkarte kaufen. Das ist bei Busfahrten kein Problem. Bei Bahnfahrten müssen Sie das Fahrpersonal beziehungsweise den Zugbegleiter unverzüglich über den Automatendefekt informieren.

    Wichtig: Bitte merken Sie sich die Nummer des defekten Automaten. Bei Störungen an unseren Automaten wenden Sie sich bitte an unsere 24-Stunden-Telefonnummer 06131 – 12 77 77.

  • BahnCard
    Im RMV-Schienenverkehr (außer in U- und Straßenbahnen) sparen Inhaber einer BahnCard 25 oder 50 beim Kauf einer Einzelfahrkarte der Preisstufen 5, 6, 7, 17 und 45 volle 25 Prozent auf den regulären Fahrpreis. Zuschläge sind in jedem Fall voll zu bezahlen. Auch Besitzer der BahnCard First benötigen Zuschlagfahrkarten für die 1. Klasse.

    Die BahnCard 100 gilt in Städten mit City-Ticket als Zeitkarte in allen RMV-Verkehrsmitteln. Außerhalb der City-Ticket-Gültigkeit gilt sie im RMV-Schienenverkehr außer U-Bahnen und Straßenbahnen.
  • Bargeldlos bezahlen
    An unseren Fahrausweisautomaten ist das Bezahlen auch mit EC-Karte möglich und auch im Verkehrs Center Mainz können Sie bargeldlose per EC- und Kreditkarte bezahlen.
  • Barrierefrei
    Außer der Haltestelle Medienberg besitzen alle weiteren Stationen einen barrierefreien Zugang. Alle im Einsatz befindlichen Busse verfügen über die so genannte Niederflurtechnik und eine Einstiegsrampe. In den Fahrplänen kennzeichnen wir für Sie Fahrten, die mit einer der wenigen nicht barrierefreien Straßenbahnen mit Treppeneinstieg ausgeführt werden.
  • Beförderungsbedingungen
    Die Beförderungsbedingungen erhalten Sie entweder hier auf unserer Internetseite unter Beförderungsbedingungen oder in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz. Da wir mit drei Verbünden arbeiten, kann es sich durchaus lohnen, sich vorab über die vielen verschiedenen Standard- und Sonderangebote zu informieren.
  • Bemerkungen
    In den Abfahrtstabellen im Taschen- oder Aushangfahrplan der Haltestellen sind manche Fahrten mit Buchstaben gekennzeichnet. Dabei wird unterhalb der Tabelle die Bedeutung des Buchstabens erklärt. Es gibt zum Beispiel Fahrten, die nur an Schultagen ausgeführt werden oder verkürzte Fahrten, falls das Fahrzeug in den Betriebshof fährt. Daher empfehlen wir, auf die Bemerkungen zu achten.
  • Betriebsschluss
    Unter Betriebsschluss versteht man das Ende des fahrplanmäßigen Betriebs eines bestimmten Betriebstags. Da viele Linien auch noch nach 24 Uhr fahren, wurde im RMV und RNN der Betriebsschluss auf 4 Uhr des Folgetags festgelegt. Relevant ist der Betriebsschluss insbesondere für Zeitkarten, die jeweils bis zum Betriebsschluss des (letzten) Gültigkeitstags gelten – zum Beispiel für Tages- oder Monatskarten.
  • Busschule für Kinder
    Für die Kleinen, die mit dem Start in den Kindergarten, die Kindertagesstätte und die Grundschule erstmals mit Bus und Straßenbahn fahren, bieten wir mit unserer Mobilitätsmanagerin den Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen eine „Busschule an. Dort zeigen wir den Kindern zum Beispiel, wie man richtig Bus fährt, wie man sich an der Haltestelle richtig verhält und weshalb es ganz wichtig ist, dass man während der Fahrt festen Halt sucht.
  • Carsharing

    Sich Autos zu teilen, hat Vorteile für die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Mit book-n-drive haben wir einen Partner, der aus der Idee des Auto-Teilens einen professionellen Service gemacht hat. Auf unserer Carsharing-Seite erfahren Sie, wie es funktioniert.

     

    Abonnenten und Jahres-Jobticket-Inhaberinnen und -Inhaber der Mainzer Mobilität sowie Inhaberinnen und Inhaber eines Mainzer StudiTickets erhalten bei book-n-drive ein vergünstigtes Angebot.

  • City-Ticket
    Mit dem City-Ticket können Sie als Inhaberin und Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 mit Ihrer Fernverkehrsfahrkarte inklusive BahnCard-Rabatt am Zielbahnhof kostenlos mit Bus, Straßenbahn oder U-Bahn zu Ihrer Zieladresse weiterfahren, sofern diese im Geltungsbereich des City-Tickets liegt.

    Voraussetzung ist die Reise über eine Entfernung von mehr als 100 Kilometern, wobei zumindest eine Teilstrecke in den Produktklassen IC/EC oder ICE zurückgelegt werden muss. Das City-Ticket gilt dann bei der Hinfahrt am ersten Geltungstag der Fahrkarte (Nachweis ist der Zangenabdruck) und bei der Rückfahrt am angegebenen Rückreisedatum (bei Online-Tickets gemäß dem aufgedruckten Reiseplan) für jeweils eine Fahrt zwischen dem Zielbahnhof der Hinreise und Ihrer Zieladresse.
  • Datum
    Das Datum ist nicht nur bei den Fahrausweisen selbst sehr wichtig. Vor allem, wenn es um die Kundenkarte geht, die zu ermäßigten Zeitkarten wie etwa der Schülermonatskarte gehört, sollten Sie stets einen Blick auf das Gültigkeitsdatum werfen. Der Fahrausweis ist nämlich nur mit aktueller Kundenkarte gültig.
  • Echtzeiten
    Unsere Fahrgäste können mit unserer Mainzer-Mobilität-App die prognostizierten Abfahrtszeiten, sogenannte Echtzeiten, der Busse und Straßenbahnen in Mainz abrufen. Dabei werden die dynamischen Fahrgastinformationsdaten genutzt, die auch an vielen Haltestellen in Form der Fahrgastanzeiger angebracht sind.
  • Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz = EBE)
    Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE). Wer eine persönliche (also nicht übertragbare) Zeitkarte nur vergessen hat und den Nachweis dafür innerhalb einer Woche beim entsprechenden Verkehrsunternehmen erbringt, zahlt lediglich einen reduzierten Betrag.

    Weitere Informationen zum Ablauf des EBE sowie Tipps, dass Sie erst gar nicht aufgeschrieben werden, finden Sie unter Erhöhtes Beförderungsentgelt.
  • eTicket RheinMain
    Das eTicket RheinMain ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat, auf der Ihre Fahrkarte gespeichert ist. Es dient dabei als Mobilitätskarte, denn Sie können damit beispielsweise auch das Carsharing nutzen, wenn Sie sich dafür freischalten lassen.
  • Facebook
    Neben den üblichen Kontaktwegen erreichen Sie uns auch über unsere Facebook-Seite. Schauen Sie doch mal vorbei, wir freuen uns auf Sie!
  • Fahrausweiskontrolle
    Fahrausweiskontrollen sind unerlässlich und kommen nicht zuletzt Ihnen, unseren zahlenden Kundinnen und Kunden, zugute. Bei der Kontrolle selbst gibt es bei rund einer Million an kontrollierten Personen pro Jahr für das Personal nur eine Aufgabe: Es gilt zu prüfen, ob die Kundin oder der Kunde zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Ist dem nicht so, muss die Kundin oder der Kunde aufgeschrieben werden. Umstände, die eventuell zu dieser Situation geführt haben, können unsere Kontrolleure auf Grund der Gleichbehandlung aller Fahrgäste leider nicht berücksichtigen.

    Weitere Informationen zum Ablauf des EBE sowie Tipps, dass Sie erst gar nicht aufgeschrieben werden, finden Sie unter Erhöhtes Beförderungsentgelt.
  • Fahrradpavillon
    In einem Pilotprojekt bietet die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz gemeinsam mit der MVGmeinRad GmbH am Hindenburgplatz eine Lösung für eine wetter- und diebstahlgeschützte Abstellmöglichkeit für Fahrräder:

    Für 10 € im Monat können Sie sich einen der insgesamt 12 Stellplätze im Fahrradpavillon auf dem Hindenburgplatz sichern. Sie ersparen sich so das mühsame Tragen des Fahrrades in den Keller oder die Wohnung und wissen Ihr Rad dennoch immer sicher abgestellt. Sie erhalten einen fest zugewiesenen Stellplatz und einen individuellen Transponder, der den Zutritt zum Pavillon ermöglicht.

    Sie haben Fragen oder interessieren sich für einen Stellplatz? Dann wenden Sie sich für weitere Informationen einfach per E-Mail an pavillon@mainzer-mobilitaet.de. Hier können Sie sich auch direkt für die Nutzung anmelden. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
  • Fahrzeugvermietung
    Die ultimative Idee für Ihre Party: Mieten Sie einen Bus oder eine ganze Straßenbahn! Weitere Informationen finden Sie unter Bus- & Bahnvermietung.
  • Fundbüro
    Tasche, Geldbörse oder andere Gegenstände vergessen? Unser Fundbüro in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz ist ein heißer Tipp, um sie wiederzufinden!
  • HandyTicket
    Bargeld? Anstehen? Eine Fahrkarte aus Papier? Passé für alle, die das RMV-HandyTicket nutzen. Denn damit bewegen Sie sich flexibel, bargeldlos, bequem und unkompliziert durch das RMV-Gebiet.

    Mit dem RMV-HandyTicket wird Ihr Mobiltelefon zum Fahrkartenautomaten. Nach der Anmeldung im Internet können Sie für das gesamte RMV-Gebiet die gewünschte Fahrkarte auf Ihr Handy laden.

    Alle Informationen zum RMV-HandyTicket finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV).
  • Information
    Wer mehr weiß, kommt besser und oft auch günstiger an. Deshalb wird unser Info-Service kontinuierlich optimiert. Als Abonnentin oder Abonnent unseres E-Mail-Newsletters erhalten Sie alle Neuigkeiten rund um unser Angebot – topaktuell und kostenlos. Zusätzlich versorgen wir Sie gerne auch bei Facebook mit den aktuellen Meldungen zum Angebot von Bus, Bahn, meinRad, Carsharing und MainzRIDER in Mainz.
  • Intermodales Transport Control System (ITCS)
    Das neue Ortungssystem erfasst unsere Fahrzeuge im Sekundentakt mit deren genauer Position. Diese und weitere wichtige Informationen gehen dann an unsere Leitstelle und via dynamischem Fahrgastinformationsanzeiger (DFI) auch an die Haltestellen und die App Mainzer Mobilität. Darüber hinaus steuert das System die Ansagen, Zielanzeigen und zusätzlich den Fahrscheinverkauf in den Bussen und Straßenbahnen.

    Sehbehinderte Fahrgäste können sich an allen DFI den aktuellen Inhalt der Anzeige auf Knopfdruck vorlesen lassen. Auch mögliche Verspätungen in der Online-Fahrplanauskunft des RMV sind so erkennbar.
  • Mitnahmeregelung
    Bitte informieren Sie sich über die unterschiedlichen Regelungen bei den einzelnen Fahrausweisarten in den verschiedenen Verbünden. Bei der übertragbaren Monatskarte des Erwachsenentarifs für Mainz-Wiesbaden gilt zum Beispiel:

    Montags bis freitags ab 19:00 Uhr sowie ganztags an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. können ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

    Zusätzlich können innerhalb der Preisstufe 13 (Mainz-Wiesbaden) montags bis freitags bis 19 Uhr alle eigenen beziehungsweise bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

    Im Falle der Nutzung der Zeitkarte (ab der Wochenkarte) durch ein Kind (6–14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung jedoch nicht.
  • Omnibusverkehr Rhein-Nahe (ORN)
    Die ORN ist neben der ESWE Verkehr aus Wiesbaden, der Deutschen Bahn AG und weiteren Verkehrsunternehmen ein Partner der MVG.

    Ihr Fahrausweis gilt entsprechend, abgesehen vom IC und ICE, auch für alle Verkehrsmittel innerhalb von Mainz/Wiesbaden. Zum Beispiel mit dem Zug von Laubenheim zum Hauptbahnhof oder mit der ORN zum Medienberg.
  • Parkschein = Fahrschein
    Wir sehen unser Mobilitätsangebot von jeher nicht isoliert, sondern als Teil einer intelligenten Mobilitätskette. Deshalb gilt in allen Parkhäusern der Parken in Mainz GmbH der Parkschein auch als Fahrschein. Und vier weitere Personen dürfen sogar noch kostenlos bei Ihnen mitfahren.
  • Plakatieren strengstens verboten!
    Das wilde Plakatieren an Wartehallen, Haltestellenständern, Begrenzungen von Straßenbahnsteigen usw. ist laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mainz verboten. Wir entfernen sowohl professionelle Plakate von beispielsweise Partys oder Clubs als auch private Wohnungsanzeigen usw. – und stellen dem Verursacher diese Kosten in Rechnung.

    Bei mehrmaligem wilden Plakatieren informieren wir das Ordnungsamt der Stadt Mainz, das dem Verursacher ein Bußgeld von bis zu 5.000 € verhängen kann (laut § 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mainz).
  • Rabatte
    Nutzen Sie Ihre Vorteile als Abonnentin und Abonnent der Mainzer Mobilität. Bei über 40 Partnern erhalten Sie attraktive Vergünstigungen und spezielle Rabatte.
  • Rechnungen für Vorsteuerabzug
    Fahrkarten von allen im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen gelten nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung. Für die Berechnung gilt der Steuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
  • RMV-10-Minuten-Garantie
    Unser Anspruch ist es, dass Sie pünktlich an Ihr Ziel kommen. Das funktioniert leider nicht immer. Doch in diesem Fall bekommen Sie bereits ab einer Verspätung von mehr als 10 Minuten an Ihrem Ziel das Fahrtgeld zurück – dank der RMV-10-Minuten-Garantie.

    Weitere Infos auf der RMV-Internetseite
  • Soziale Medien
    Die sozialen Medien entwickeln sich zu einem immer stärker wachsenden Kontakt- und Informationsweg. Auch wir bieten unseren Kunden diesen Service an – mit unserer Facebook-Seite sowie unserem Instagram- und YouTube-Kanal.
  • Umleitungen

    Umleitungen durch Baustellen, Veranstaltungen usw. teilen wir Ihnen so rechtzeitig wie möglich mit – über die Presse, im Internet oder per Newsletter.

     

    Informationen zu den aktuellen Linienänderungen finden Sie auch hier auf der Website unter Neuigkeiten.

  • Umsteigen
    Mit einem Einzelfahrschein oder einer Sammelkarte können Sie so oft umsteigen, bis Sie Ihr Ziel erreicht haben. Bitte nehmen Sie dabei immer das nächste erreichbare Fahrzeug, ohne eine Pause zu machen. Rück- und Rundfahrten sind nicht gestattet.
  • Verbünde
    Zusammen mit der Wiesbadener ESWE Verkehr bilden wir den Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW). Der VMW wiederum ist ein wichtiger Bestandteil des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Innerhalb des Gebietes Mainz-Wiesbaden gelten die Beförderungsbedingungen des VMW. Für Fahrten in Richtung Hessen, jenseits des VMW, die des RMV.

    Mit dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) haben wir einen weiteren Partner, mit dem Sie die Gebiete im rheinhessischen Umland erreichen. In diesem Bereich gelten dann die Beförderungsbedingungen des RNN.
  • Verkehrs Center Mainz
    Unser Kundencenter – die RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz – befindet sich zentral am Bahnhofplatz 6A.
  • Videoüberwachung
    Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, insbesondere zur Aufklärung und Prävention von Straftaten sowie zur Rekonstruktion von Unfällen in den Verkehrsmitteln, behalten wir uns vor, Fahrgasträume mit Videoanlagen zu überwachen. Die Datenschutzregeln zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden dabei berücksichtigt. Fahrzeuge, in denen eine Videoüberwachung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet.
  • Zeitkarten
    Fahrausweise, die nach ihrem Gültigkeitszeitraum definiert sind (Tageskarte, Gruppentageskarte, Wochenkarte, Monatskarte, 9-Uhr-Monatskarte, 65-plus-Monatskarte, Abonnement, Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte und Seniorenticket Hessen), werden als Zeitfahrausweise bezeichnet.

    Bei unseren Fahrerinnen und Fahrern können Sie davon lediglich die Tageskarte erwerben. An unseren Fahrausweisautomaten können Sie alle Fahrausweise außer der Jahreskarte erwerben. In unseren Vorverkaufsstellen und in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz erhalten Sie alle Fahrausweise.
  • Zusatzverkehr
    Fastnacht, Open Air, Johannisnacht oder Weinmarkt – zu allen Mainzer Festen und Großveranstaltungen bieten wir einen verstärkten Zusatzverkehr an. Sie haben Spaß, wir bringen Sie sicher zum Fest und zurück nach Hause!
  • Zuschlag
    Lieber erstklassig unterwegs? Entsprechende Zuschläge für Fahrten mit unserem Partner, der Deutschen Bahn AG, können Sie ganz bequem bei uns lösen.

Prepaid-Bezahlkarte

  • Wer braucht eine Prepaid-Bezahlkarte?
    Die Prepaid-Bezahlkarte ist nur für Fahrgäste sinnvoll, die keinerlei Möglichkeit haben, bargeldlos zu bezahlen, weil sie bspw. kein Bankkonto und zudem kein Abo-Ticket (wie bspw. das Seniorenticket Hessen oder ein Schüler-/Ausbildungsticket) besitzen.

    Für alle anderen Fahrgäste ist es schneller und bequemer einfach 
    bargeldlos über die App "Mainzer Mobilität" oder in Bus und Bahn bspw. per Geldkarte, Handy etc. zu zahlen.

    Tipp: Alle Fahrgäste mit Abonnement sind allzeit abfahrbereit und müssen sich ums Bezahlen keine Gedanken machen.
  • Wo ist die Prepaid-Bezahlkarte erhältlich?
    Die Prepaid-Bezahlkarte ist bereits aufgeladen im Verkehrs Center der Mainzer Mobilität, sowie der Mobilitätszentrale und den beiden Mobilitätsinfos der ESWE Verkehr erhältlich. Leere Prepaid-Bezahlkarten werden nicht ausgegeben.
  • Muss ich für die Prepaid-Bezahlkarte Pfand o.Ä. zahlen?
    Nein. Sie ist grundsätzlich kostenlos erhältlich. Allerdings ist die Ausgabe der Prepaid-Bezahlkarte nur bei einem gleichzeitigen Kauf von Guthaben möglich.
  • Wo und wie kann ich Guthaben abfragen und aufladen?

    Sie können bequem online das Guthaben auf Ihrer Karte abfragen oder/und neues Guthaben in Höhe von 15 €, 25 €, 50 €, 75 € oder 100 € aufladen. Klicken Sie hier, um auf die Seite zu gelangen.


    Alternativ können Sie innerhalb der Öffnungszeiten ins Verkehrs Center der Mainzer Mobilität, sowie der Mobilitätszentrale und den beiden Mobilitätsinfos der ESWE Verkehr kommen und die Karte am Schalter auslesen oder aufladen lassen. Hier können Sie die Karte mit Guthaben von mindestens 3 € bzw. mit 5 €, 10 €, 15 € (in 5 €-Schritten) bis zu einem Maximalbetrag von 100 € aufladen.

     
  • Wie bezahle ich mit der Prepaid-Bezahlkarte?

    Die Zahlung mit Ihrer Prepaid-Bezahlkarte erfolgt über den Magnetstreifen auf der Rückseite. An den Automaten in den Straßenbahnen der Mainzer Mobilität zahlen Sie durch Einstecken der Karte in den Kartenschlitz (siehe Schaubild in den FAQ zum Automaten).
     
    In den Bussen der Mainzer Mobilität und der ESWE Verkehr müssen Sie die Karte wiederum durch den Schlitz des Magnetkartenlesers, an der rechten Seite des EC-Terminals, durchziehen. Bitte achten Sie darauf, dass die Kartenseite mit dem M-Logo und dem Schriftzug "Prepaid-Bezahlkarte" nach rechts zeigt und der Schriftzug auf dem Kopf steht, wenn Sie sie durch den Schlitz ziehen. Eine PIN benötigen Sie für die Prepaid-Bezahlkarte nicht

     
  • Was passiert, wenn ich die Bezahlkarte verliere?
    Die Karte wird anonym ausgegeben und es werden darauf keine persönlichen Daten gespeichert. Wenn Sie die Bezahlkarte verlieren, ist aus diesem Grund gleichzeitig auch das darauf aufgeladene Geld verloren. Ähnlich wie bei Bargeld, das bei Verlust ebenfalls von niemandem ersetzt wird.