AGB KombiTicket-OnlineStand 19.8.2024

1. Allgemeines, Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz, im folgenden MVG genannt, vertreibt in einem Online-Shop auf der Internetseite www.mm-kombi.ride-ticketing.de das KombiTicket der teilnehmenden Veranstalter.

Das KombiTicket fungiert als temporär gültiger Fahrausweis für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs vor und nach einer Veranstaltung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle über den Online-Shop unter www.mm-kombi.ride-ticketing.de abgeschlossenen Verträge über die Erstellung eines KombiTickets zwischen der MVG und den Nutzern.

1.2. Zur Abwicklung der Bestellung über den Online-Shop bedient sich die MVG einem IT- Dienstleister. Bei dem IT-Dienstleister handelt es sich um die Digital H GmbH, Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich

2. Vertragspartner

Vertragspartner für die einzelnen abgeschlossenen KombiTicket-Verträge ist die
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz,
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof und Florian Wiesemann,
Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 7351.

3. Rechtswahl, Vertragssprache


3.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.2. Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.


4. Verifizierung, Abschluss KombiTicket-Vertrag


4.1. Um das KombiTicket erstellen zu können, ist zunächst der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte folgender Veranstalter notwendig:

  • 1. FSV Mainz 05

4.2. Um das KombiTicket erstellen zu können, ist zunächst der Erwerb einer Eintrittskarte des 1. FSV Mainz 05 notwendig. Das KombiTicket ist kostenlos und hat eine Gültigkeit von 5 Stunden vor Spielbeginn bis um 5 Uhr des Folgetages (Betriebsschluss) im Rhein-Main-Verkehrsverbund bzw. bis um 4 Uhr des Folgetages (Betriebsschluss) im Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund. Auf der erworbenen Eintrittskarte (bei Erwerb der Eintrittskarte durch Print@home oder mobile Ticket) ist ein Barcode mit einer Nummer aufgedruckt, der zur Erstellung eines KombiTickets benötigt wird. Zur Erstellung des KombiTickets muss der Barcode in einem dafür vorgesehenen Feld eingegeben werden. Außerdem muss der vollständige Name des Nutzers, das Geburtsdatum des Nutzers, das Geschlecht sowie eine E-Mail-Adresse des Nutzers angegeben werden. Der Nutzer muss sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklären sowie bestätigen, dass er die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen hat. Das erstellte KombiTicket kann der Nutzer in eine Wallet übertragen oder in der Webanwendung vorzeigen. Der Wechsel des Namens des Nutzers ist bis 24 Uhr am Vortag der Veranstaltung möglich. Das KombiTicket ist als Fahrausweis nur in Verbindung mit einem gültigen Reise- oder Personalausweis der Person, auf die das KombiTicket ausgestellt wurde, gültig.

  • mainzplus CITYMARKETING GmbH

4.3. Um das KombiTicket erstellen zu können, ist zunächst der Erwerb einer Tourismuskarte „mainzcardplus“ notwendig. Diese ist erhältlich in den Varianten „Einzel“ und „Gruppe“. Das KombiTicket ist kostenlos und hat eine Gültigkeit von drei Tagen ab Datumseintrag bis um 5 Uhr des Folgetages (Betriebsschluss) im Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden. Für die „mainzcardplus Gruppe“ können maximal fünf Personen das Ticket als KombiTicket nutzen. Auf der erworbenen „mainzcardplus“ ist ein Barcode mit einer Nummer aufgedruckt, der zur Erstellung eines KombiTickets benötigt wird. Zur Erstellung des KombiTickets muss der Barcode in einem dafür vorgesehenen Feld eingegeben werden. Außerdem muss der vollständige Name des Nutzers, das Geburtsdatum des Nutzers sowie das Geschlecht des Nutzers angegeben werden. Bei Nutzung der „mainzcardplus Gruppe“ müssen der vollständige Name aller Nutzer, das Geburtsdatum aller Nutzer sowie das Geschlecht aller Nutzer angegeben werden. Durch Aktivierung des KombiTickets erklären sich die Nutzer mit der Geltung dieser AGB einverstanden und bestätigen, dass die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen wurden. Das erstellte KombiTicket kann der Nutzer in eine Wallet übertragen oder in der Webanwendung vorzeigen. Bei einer Gruppenkarte können alle Nutzer das KombiTicket in eine Wallet übertragen oder in der Webanwendung vorzeigen. Der Wechsel des Namens des Nutzers bzw. der Nutzer ist bis vor erstmaligem Fahrtantritt möglich. Das KombiTicket ist als Fahrausweis nur in Verbindung mit einem gültigen Reise- oder Personalausweis der Personen, auf die das KombiTicket ausgestellt wurde, gültig.

5. Geltungsbereich des Verkehrsraums

5.1. Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden: Umfasst ist das RMV-Tarifgebiet 6500 auf allen nicht zuschlagspflichtigen Linien (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, RB, RE) in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist gegen Zahlung des in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Zuschlags für Regelfahrscheine möglich.

5.2. Rhein-Main-Verkehrsverbund: Umfasst ist das gesamte RMV-Tarifgebiet inkl. des RMV-Tarifgebietes 6500 (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) auf allen nicht zuschlagspflichtigen Linien (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, RB, RE) in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist gegen Zahlung des in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Zuschlags für Regelfahrscheine möglich.

5.3. Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund: Umfasst ist das gesamte RNN-Tarifgebiet exkl. der Großwabe 300 (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) auf allen nicht zuschlagspflichtigen Linien (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, RB, RE) in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Klasse der DB ist gegen Zahlung des in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Zuschlags für Regelfahrscheine möglich.

5.4. Die Verkehrsleistungen werden von den im  Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden, Rhein-Main-Verkehrsverbund und dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen gemäß Verbundfahrplan (ohne IC, EC, ICE) erbracht.

5.5 Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Beförderungsleistung gelten folgende Tarifbedingungen, Beförderungsbedingungen und besondere Bedingungen für den jeweiligen Verkehrsraum:

 


6. Speicherung der Vertragsdaten

Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von der MVG gespeichert. Die AGB können zudem jederzeit im Onlineshop aufgerufen werden. Vor Vertragsschluss hat der Nutzer die Möglichkeit die AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

7. Datenschutzbestimmungen

Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den gesetzlichen Maßgaben (DSGVO) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Dienstleister) erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (z. B. zu Abrechnungszwecken) notwendig ist. Weiteres hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, welche in der App „Mainzer Mobilität“ und unter www.mainzer-mobilitaet.de abgerufen werden können.