Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der App Mainzer Mobilität

  • AGB ab 25. Januar  2024

    1. Geltungsbereich der AGB

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten sowohl für die Nutzung der App „Mainzer Mobilität“ sowie für den Erwerb von Fahrkarten über die App „Mainzer Mobilität“ für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.

    Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, nachfolgend MVG genannt, ist Betreiber der App „Mainzer Mobilität“ und unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

    Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
    Bahnhofplatz 6A
    55116 Mainz

    Telefon: 06131/12 7777
    E-Mail: verkehrscenter@mainzer-mobilitaet.de
    Internet: www.mainzer-mobilitaet.de 

    Vorsitzende des Aufsichtsrats: Janina Steinkrüger
    Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof und Florian Wiesemann
    Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 7351

    1.2 Mit dem Kauf einer Fahrkarte kann der Nutzer einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages über die Erbringung einer Beförderungsleistung (Beförderungsvertrag) innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und des Verkehrsverbundes Mainz Wiesbaden erwerben. Mit dem Abschluss eines Abonnements über das Deutschlandticket kann der Nutzer einen Anspruch auf Abschluss einer Beförderungsleistung (Beförderungsvertrag) innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften erwerben. Für die Beförderungsleistungen gelten diese AGB nicht. Vertragspartner des Beförderungsvertrages ist das jeweilige Verkehrsunternehmen, welches die Beförderungsleistung erbringt. Sofern der Nutzer während der Fahrt verbundübergreifend umsteigt, schließt der Kunde eventuell mehrere Beförderungsverträge mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, welches die Beförderungsleistung erbringt, ab. Der Beförderungsvertrag kommt nicht mit dem Kauf der Fahrkarte, sondern erst mit Nutzung des jeweiligen Verkehrsmittels zustande.

    1.3 Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über die Fahrkarten und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Beförderungsleistung gelten folgende Beförderungsbedingungen und besondere Bedingungen:

    - die Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes der im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen

    - die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes

    - die Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW)

    - die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket


    in der jeweils aktuellen Fassung.

    1.4 Soweit die MVG Daten für Marketingzwecke erhebt, sorgt sie für die datenschutzkonforme Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Daten. Weiteres hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, welche in der App „Mainzer Mobilität“ und unter https://www.mainzer-mobilitaet.de/fahrplaene/app/datenschutzbestimmungen abgerufen werden können.

    2. App-Nutzungsvertrag

    2.1 Zum Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst „Mainzer Mobilität“ ist das Herunterladen und Installieren der App „Mainzer Mobilität“ erforderlich. Die App „Mainzer Mobilität“ steht zum Download kostenlos im App und Play Store zur Verfügung. Jedem Nutzer ist nur die Eröffnung eines Benutzerkontos gestattet. Die Installation und Nutzung der App „Mainzer Mobilität“ kann auf einem internetfähigen mobilen Endgerät erfolgen, welches über ein Android-Betriebssystem oder iOS-Betriebssystem verfügen muss. Ein Zugang zum Internet wird von der MVG nicht geschuldet. Der Nutzer trägt die bei Nutzung der App „Mainzer Mobilität“ anfallenden Telekommunikationskosten selbst.

    2.2 Als Nutzer kann sich nur registrieren, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht eine Verpflichtung zur Angabe von wahrheitsgemäßen Personendaten. Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Beschaffenheit und Integrität der gemachten Angaben verantwortlich. Die MVG ist nicht zur Überprüfung der übermittelten Daten verpflichtet.

    2.3 Nach erfolgtem Download der App „Mainzer Mobilität“ ist die Registrierung des Nutzers erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die App „Mainzer Mobilität“. Angegeben werden müssen bei der Registrierung der vollständige Name des Nutzers, das Geburtsdatum, sowie eine E-Mail-Adresse. Nach Verifizierung der E-Mail- Adresse (Klick auf den Link in der Verifizierungsmail) kann der Nutzer die Adresse und die Auswahl eines Zahlungsmittels (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte [VISA, MasterCard, AmericanExpress] und ggf. PayPal) hinterlegen. Im Rahmen der Hinterlegung findet eine Bonitätsprüfung des Zahlungsmittels statt.  Erfolgt diese Hinterlegung nicht, werden die Angaben zum Zahlungsmittel später wieder gelöscht oder falls die Bonität nicht erfolgreich festgestellt werden kann, können keine Fahrkarten über die App „Mainzer Mobilität“ erworben werden.

    2.4 Bei der Registrierung muss der Nutzer ein Passwort vergeben.

    2.5 MVG bedient sich zur Abwicklung der Zahlungen der e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, nachfolgend „LogPay“ genannt. Näheres hierzu ist unter Punkt 5 geregelt.

    2.6 Der Nutzer muss sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklären. Optional kann der Nutzer den Newsletter der MVG abonnieren.

    2.7 Der Nutzer ist nicht berechtigt, einem Dritten den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu gewähren. Sobald der Nutzer Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung seines Benutzerkontos erhalten hat, hat er unverzüglich die MVG darüber zu unterrichten.

    2.8 Nach Abschluss der Registrierung und Eröffnung des Benutzerkontos kommt zwischen der MVG und dem Nutzer ein Vertrag („App-Nutzungsvertrag“) über die Nutzung der App „Mainzer Mobilität“ zustande. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erwirbt der Nutzer für die Dauer dieses Nutzungsvertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der App „Mainzer Mobilität“.

    2.9 In der App „Mainzer Mobilität“ kann der Nutzer seine Angaben verwalten und jederzeit ändern. Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht bei Änderung der Zahlart oder der Adresse nicht nach, ist die LogPay berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

    3. Kündigung App-Nutzungsvertrag / Deinstallation App „Mainzer Mobilität“

    3.1 Der App-Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    3.2 Der App-Nutzungsvertrag kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann gegenüber der MVG erklärt werden. Zur Abgabe der Kündigungserklärung genügt die Textform. Die ordentliche Kündigung des App-Nutzungsvertrags hat die Sperrung des Benutzerkontos zur Folge. Eine Deinstallation der App „Mainzer Mobilität“ erfolgt durch die Kündigung nicht.

    3.3 Der Nutzer kann die App „Mainzer Mobilität“ jederzeit deinstallieren. Sofern nur eine Deinstallation der App „Mainzer Mobilität“ erfolgt und nicht zusätzlich eine Kündigung des App-Nutzungsvertrags gem. Ziffer 3.2. erfolgt, besteht weiterhin der App-Nutzungsvertrag. Der Nutzer kann sich bei erneuter Installation der App „Mainzer Mobilität“ mit seinen registrierten Daten anmelden.

    3.4 Das Recht der MVG zur außerordentlichen Kündigung des App-Nutzungsvertrags bleibt unberührt. Die MVG ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des App-Nutzungsvertrages berechtigt, wenn der Nutzer

    - bei der Erstellung seines Benutzerkontos unrichtige Angaben macht,
    - mehrere Benutzerkonten führt,
    - über sein Benutzerkonto durch Verwendung von Schadcodes auf Netzwerke der App „Mainzer Mobilität“ zugreift oder versucht zuzugreifen und damit die Integrität oder Leistung der App „Mainzer Mobilität“ beeinträchtigt oder versucht zu beeinträchtigen sowie in Daten Dritter einzugreifen oder einzugreifen versucht,
    - unbefugten Dritten Zugang zu seinem Benutzerkonto gewährt.
     
    3.5 Eine außerordentliche Kündigung hat die sofortige Sperrung des Benutzerkontos zur Folge. Bereits erworbene Fahrkarten verfallen. Eine Rückzahlung des Kaufpreises wird von der MVG nicht geschuldet.

    3.6 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf unbegrenzte Verfügbarkeit der App „Mainzer Mobilität“. Die MVG ist berechtigt den Betrieb der App „Mainzer Mobilität“ jederzeit einzustellen.

    4. Besondere Bedingungen zum Verkauf von Fahrkarten über die App „Mainzer Mobilität“

    4.1 Nach erfolgreichem Abschluss des Fahrkartenkaufs wird die erworbene Fahrkarte direkt in das Benutzerkonto in der App „Mainzer Mobilität“ auf dem Smartphone des Nutzers gesendet. Von der MVG ist nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes geschuldet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übertragung des Datensatzes der Fahrkarte über den Mobilfunkanbieter des Nutzers erfolgt und der Mobilfunkanbieter die ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung schuldet.

    4.2 Zu Kontrollzwecken muss jede erworbene Fahrkarte auf dem Display des Smartphones des Nutzers aufgerufen und angezeigt werden können. Sollte die vollständige Anzeige der Fahrkarte nur durch Scrollen anzeigbar sein, so ist das Kontrollpersonal befugt, das Scrollen auf dem Smartphone auszuführen. Der Nutzer ist für die vollständige Funktionsfähigkeit des Smartphones sowie für die Anzeige der Fahrkarte auf seinem Smartphone verantwortlich. Auf Verlangen des Kontrollpersonals ist bei Fahrkartenkontrollen ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen. Das Ticket ist nur im Benutzerkonto in der App „Mainzer Mobilität“ als gültiger Fahrausweis anerkannt. Ein Ausdruck des Tickets in Papierform oder ein Screenshot ist kein gültiger Fahrausweis. 

    4.3 Sollte der Nutzer bei einer Fahrkartenkontrolle aufgrund einer Funktionsstörung seines Smartphones (z.B. entleerter Akku, technischer Defekt) die Fahrkarte nicht vorzeigen können, stellt die angetretene Fahrt eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis dar.

    4.4 Erworbene Fahrkarten über die App „Mainzer Mobilität“ sind dem Smartphone, mit dem sie erworben wurden, zugeordnet. Sollte der Nutzer  sein Smartphone wechseln und dort die App „Mainzer Mobilität“ neu installieren, so erkennt die App „Mainzer Mobilität“ das neue Gerät und eröffnet die Möglichkeit, dieses Smartphone als neues Primärgerät zu nutzen. Stimmt der Nutzer dem zu, befinden sich die gekauften Tickets auf dem neuen Smartphone. Hierzu muss sich der Nutzer auf beiden Geräten mit seinen Zugangsdaten anmelden. Anschließend kann der Transfer ausgeführt werden. Der Wechsel des Primärgeräts ist nur einmal alle 24 Stunden möglich.

    5. Kauf einer Fahrkarte

    5.1 Über die App „Mainzer Mobilität“ können folgende Fahrkarten erworben werden:

    - Einzelfahrt Erwachsener, Einzelfahrt Kind,
    - Kurzstrecke Erwachsener, Kurzstrecke Kind,
    - Tageskarte Erwachsener, Tageskarte Kind,
    - Gruppentageskarte
    - Sammelkarte Erwachsener, Sammelkarte Kind

    - Deutschlandticket als Abonnement

    Fahrkarten für Einzelfahrten und Kurzstrecke gelten nur zum sofortigen Fahrtantritt.
     
    5.2 Der Nutzer muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich aufgrund der unter Punkten 4.2. und 4.3. aufgeführten Gründen von dem vollständigen Erhalt der Fahrkarte überzeugen.

    5.3 Der Nutzer kann über die Verbindungssuche eine Fahrkarte auswählen. Durch Anklicken des Preises bei der Verbindungsauskunft erhält der Nutzer eine Übersicht aller Tickets, die für die ausgewählte Verbindung in der App „Mainzer Mobilität“ zur Verfügung stehen. Durch Anklicken eines Tickets erhält der Nutzer eine Übersicht zum Start- und Zielort, die ausgewählte Fahrkarte, den Preis, die Dauer der Gültigkeit der Fahrkarte sowie Informationen zum RMV-Handyticket. Der ausgewiesene Preis für die Fahrkarte enthält die Umsatzsteuer.

    5.4 Nach Auswahl erhält der Nutzer durch Anklicken des Buttons „Weiter“ eine Zusammenfassung zum Kauf der Fahrkarte. In der Zusammenfassung sind noch einmal der Name des Ticketinhabers, die ausgewählte Strecke, der Kaufpreis, das ausgewählte Zahlungsmittel sowie Informationen zum RMV-Handyticket aufgeführt.

    5.5 Die vom Nutzer ausgewählte Fahrkarte stellt ein Angebot der MVG auf Abschluss eines Kaufvertrages über die ausgewählte Fahrkarte dar. Mit Absenden der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Für „Ticketpreis“ kaufen“ nimmt der Nutzer das Angebot über den Kauf der Fahrkarte an. Sofern die Bonitätsprüfung erfolgreich gewesen ist, wird dem Nutzer unmittelbar im Anschluss in der App das Handyticket angezeigt.

    5.6 Unter dem Button „Tickets“ kann sich der Nutzer die von ihm erworbenen Fahrkarten jederzeit anzeigen lassen. Entwertete und abgelaufene Fahrkarten sind unter dem Button „Abgelaufen“ ein Jahr lang einsehbar. Einzelne Fahrten der Sammelfahrkarte können über den Button „gültige Tickets“ aufgerufen und für den Abschluss einzelner Beförderungsverträge durch Auswahl einer Fahrtstrecke verwendet werden.

    5.7 Die Stornierung oder der Umtausch von Tickets sind nicht möglich.

    5.8 Der Kauf von Fahrkarten für Dritte ist möglich. Hierbei muss der Name des Fahrkarteninhabers vor dem Kaufen geändert werden. Sofern der Nutzer Fahrkarten für Dritte erwirbt, hat er diese über diese AGB und deren Geltung in Kenntnis zu setzen. Das Ticket ist nur im Benutzerkonto des Erwerbers in der App „Mainzer Mobilität“ als gültiger Fahrausweis anerkannt. Ein Ausdruck des Tickets in Papierform oder ein Screenshot ist kein gültiger Fahrausweis.  

    6. Zahlungen

    6.1 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Fahrkarten erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten werden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

    Damit die Zahlung über e-Payment-Service erfolgen kann, ist der Nutzer verpflichtet, die unter 2.3. genannten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

    Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen ab  18 Jahren zur Verfügung.

    Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:

    - Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
    - Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
    - Zahlung per PayPal
     
    Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Nutzung einer bestimmten Zahlart der genannten Zahlarten besteht nicht.
     
    Ferner muss der Nutzer bei der Auswahl des Zahlungsmittels SEPA-Lastschriftverfahren die Kontoverbindung mit IBAN und bei Auswahl des Zahlungsmittels Kreditkartenzahlung die Kreditkartendaten angeben.

    6.2 Zahlungseinzug bei SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte:

    Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf der Fahrkarte. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Fahrkartenkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist elektronisch über      die App nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar. Der Nutzer erhält zudem nach jedem Kauf eine Rechnung an die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse.

    6.3 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

    Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für eine erworbene Fahrkarte erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

    Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der App „Mainzer Mobilität“ einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

    Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an Log-Pay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

    6.4 Zahlung per Kreditkarte:

    Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit VISA, MasterCard und AmericanExpress möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

    Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:

    - Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    - Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AmericanExpress)
    - Nummer der Kreditkarte
    - Ablaufdatum der Kreditkarte
    - CVC-Code der Kreditkarte

    und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

    Das System der LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

    Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

    Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

    Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    6.5 Zahlung per PayPal

    Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Nutzer mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Der Vertrag über den Kauf einer Fahrkarte mit einem nicht-registrierten oder registrierten Nutzer kann nur dann zustande kommen, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

    6.6 Forderungseinzug im Abonnement

    Bei dem Kauf von Fahrkarten im Abonnement erfolgt ein monatlicher Zahlungseinzug des monatlich geschuldeten Entgeltes. In der Regel erfolgt der Einzug der Entgeltforderungen für den Folgemonat zum 23. eines jeden Monats.

    7. Datenschutzbestimmungen

    Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den gesetzlichen Maßgaben (DSGVO) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Dienstleister) erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (z. B. zu Abrechnungszwecken) notwendig ist. Weiteres hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, welche in der App „Mainzer Mobilität“ und unter www.mainzer-mobilitaet.de abgerufen werden können.

    8. Änderung AGB

    Die MVG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen sowie aufgrund der Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung notwendig ist. Über eine Änderung wird der Nutzer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber der MVG in Schrift- oder Textform widerspricht.

    9. Schlussbestimmungen

    9.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Nutzer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

    9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.