Neue MainzRIDER Preise ab Februar 2022 Einführung eines Kilometerpreises
Grund für die Anpassung ist zum einen das Ende der Förderung des Projekts MainzRIDER durch das Bundesverkehrsministerium zum Jahresende 2021. Zudem soll die neue Preisstruktur dabei helfen, die Wirtschaftlichkeit und den Kostendeckungsgrad des MainzRIDERs zu verbessern und das Angebot langfristig wirtschaftlich zu sichern.
Mit der neuen Preisstruktur wird die Grundgebühr pro Fahrt bei Fahrgästen ohne ÖPNV-Ticket auf 3,50 Euro verringert. Für jeden mit dem MainzRIDER gefahrenen Kilometer sind künftig zusätzlich 70 Cent je Kilometer fällig. Für Mitfahrende entfällt dieser Kilometerpreis.
MainzRIDER-Kunden mit ÖPNV-Zeitticket zahlen ab 1. Februar 2022 pro Fahrt eine Grundgebühr von einem Euro und ebenfalls einen Kilometerpreis von 70 Cent. Alle Details gibt es in der folgenden Tabelle:
Tarifübersicht MainzRIDER
Mit ÖPNV-Ticket* | Ohne ÖPNV-Ticket* | |||
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bis 31.12.23 | ab 01.01.24 | bis 31.12.23 | ab 01.01.24 | |
Grundpreis Erwachsene | 1,00 € | 1,00 € | 3,50 € | 3,50 € |
Grundpreis Kinder (bis 14 Jahre) | 1,00 € | 1,00 € | 1,00 € | 1,00 € |
Kilometerpreis** | 0,70 € | 0,90 € | 0,70 € | 0,90 € |
Für Mitfahrende wird nur nochmal der Grundpreis fällig, der Kilometerpreis entfällt. | ||||
Mitfahrende Erwachsene | 1,00 € | 3,50 € | ||
Mitfahrende Kinder (bis 14 Jahre) | 1,00 € | 1,00 € |
*Als ÖPNV-Ticket werden alle Fahrscheine bzw. Fahrtberechtigungen anerkannt, die mindestens einen Tag lang gültig sind und die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen in Mainz beinhalten. So hinterlegen Sie Ihre Zeitkarte.
**anteilige Abrechnung in 100m-Schritten; Mindestabrechnung beträgt 1 km
Wenn Sie im Besitz einer Zeitkarte sind, bei der die Mitnahmeregelung gilt, zahlt auch Ihre Mitfahrerin oder Ihr Mitfahrer ohne eigenes ÖPNV-Ticket nur 1 €. Dies gilt montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztags an Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. Eine Zahlung im Fahrzeug ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur mit einer Aufsichtsperson befördert werden. Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr können mit Einverständniserklärung der Eltern ohne Begleitperson über den Account der Eltern mitfahren.